Beurkundungen Ihrer Rechtsgeschäfte
Zwei Notare in unserer Kanzlei nehmen für Sie die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vor.
Im Unterschied zur Tätigkeit als Rechtsanwalt ist der Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.
Unsere Notare betreuen die beteiligten Parteien und beraten sie in juristischen Fragen umfassend, um den Willen urkundlich zu erfassen. Beurkundungspflichtige Verträge können, müssen aber nicht zwangsläufig durch den Notar entworfen werden. Der Vertragsentwurf kann auch durch die Beteiligten selbst oder durch Rechtsanwälte erstellt werden.
Für einige Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge, bestimmte Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge ist eine notarielle Beurkundung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Für andere Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Testamente oder Vorsorgevollmachten, ist eine notarielle Beurkundung optional möglich.
Die Notarkosten richten sich in den meisten Fällen nicht nach dem Aufwand, sondern sind vom sogenannten Geschäftswert abhängig. Die gesetzlich festgelegten Gebühren ergeben sich aus einer Kostentabelle.
Unsere Notare befassen sich u.a. mit den folgenden Rechtsgeschäften:
Immobilien
Kauf von Grundstück, Haus, Wohnung oder sonstigen Immobilien, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden
Erben und Schenken
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag
Familie und Partnerschaft
Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung
Gesellschaftsrecht
Gründungen von GmbHs und AGs, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, Unternehmensverträge
Notare der Kanzlei Lühl & Partner GbR
Dr. Andre Heidermann
Notar Wesel
Tim Lühl
Notar Hamminkeln